A. Übersicht

Important

Bitte beachten Sie, dass Notrufe ohne SIM-Karte nicht möglich sind.

Um sicher zu stellen, dass ein Notruf (110, 112, …) der richtigen Leitstelle zugestellt wird, müssen Angaben zum Standort des Notrufenden übertragen werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen in der Version 1.0 dürfen hierfür nur Informationen des Netzanschlusspunktes verwendet werden. Dafür verwenden wir die Amtsleitung der Nebenstelle. Entsprechend ist die Einrichtung für Tischtelefone vorzunehmen:

  • Es muss eine ortsgebundene ankommende Amtsleitung mit dem Standort und dem Land des Endgeräts eingerichtet sein.
  • Der Standort und das Land des Endgerätes müssen mit dem Standort und dem Land der Amtsleitung übereinstimmen

Für Desktop App, Web App und Mobile App besteht die Möglichkeit der „nomadischen Nutzung“.

Daher kann für diese Applikationen wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt eine zuverlässige Übertragung des Standortes nicht gewährleistet werden. Wenn aufgrund der Konfiguration der bevorzugten Amtsleitung einer Nebenstelle und der mit der Nebenstelle verbundenen Rufnummern eine Zuordnung zu einem Standort erfolgen kann, wird die bevorzugte Amtsleitung zur Übermittelung des Notrufes verwendet. Ist dies nicht möglich, wird der erste deutsche Rufnummernblock der Anlage mit der Zentralnummer übertragen.