Beim Parallelruf handelt es sich um ein Leistungsmerkmal in Telefonnetzen oder bei Telefonanlagen. Der Parallelruf ist eine besondere Form der Anrufweiterschaltung. Geht auf einem Telefonanschluss ein Ruf ein und ist das Leistungsmerkmal Parallelruf für diesen Anschluss aktiviert, klingeln alle zuvor eingerichteten Telefonanschlüsse gleichzeitig. Der Teilnehmer kann den Anruf an einem beliebigen Anschluss, an dem der Anruf signalisiert wird, annehmen und das Telefonat dort führen. Der Anschluss, der zuerst das Gespräch annimmt, erhält den Anruf zugeteilt. In vielen analogen und digitalen Telefonnetzen verschiedener Provider ist das Leistungsmerkmal Parallelruf verfügbar und kann individuell eingerichtet werden. Auch Telefonanlagen unterstützen oft dieses Leistungsmerkmal. Telefonanlagen realisieren den Parallelruf, ohne dass das Telefonnetz für den parallelen Ruf eingerichtet sein muss.
Ist der Parallelruf als Leistungsmerkmal im Telefonnetz verfügbar, kann ein Teilnehmer für eine Rufnummer beliebige andere Parallelrufnummen einrichten, die bei einem Anruf gleichzeitig klingeln sollen. Dies können auch Mobilfunknummern oder ausländische Anschlüsse sein. Von Provider zu Provider kann sich die Zahl maximal pro Anschluss konfigurierbarer paralleler Rufnummern unterscheiden. Auch Mobilfunknummern oder ausländische Nummern und andere Nummernkreise können eingeschränkt sein. Wird der Parallelruf innerhalb des Netzes realisiert, belegt ein angenommenes Gespräch genau einen Sprachkanal.
Viele herkömmliche Telefonanlagen und moderne Cloud-Telefonanlagen unterstützen den Parallelruf. Es lässt sich in der Regel frei definieren, ob und wie viele interne Nebenstellen oder externe Teilnehmer bei einem Anruf parallel signalisiert werden sollen. Es ist allerdings zu beachten, dass ein Parallelruf auf einer externen Rufnummer zwei Gesprächskanäle an der Telefonanlage belegt. Das Gespräch wird zunächst eingehend an der Telefonanlage angenommen und ausgehend auf einem weiteren Kanal an eine externe Nummer weitergeleitet.
Die Kosten für einen parallelen Ruf können sehr unterschiedlich sein. Während in der Regel ein Parallelruf auf internen Nebenstellen keine zusätzlichen Kosten verursacht, kann die Weiterleitung an einen externen Anschluss oder eine Mobilfunknummer erhebliche Zusatzkosten verursachen. Denn in diesem Fall sind meist sowohl bei der Realisierung in der Telefonanlage als auch im Telefonnetz jeweils die Gesprächskosten vom eigenen Anschluss zur weitergeleiteten Nummer vom Teilnehmer, der den parallelen Ruf eingerichtet hat, zu tragen.