F. Abgrenzung der Leistungen

Abgrenzung der Leistungen

NFON kann und muss sich bezüglich der durch sie zu erbringenden Leistungen klar ein- und abgrenzen.

NFON kann insbesondere:

  • Keinen Netzwerksupport leisten und den Kunden nicht bezüglich der für ihn notwendigen Netzwerkinfrastruktur beraten oder bei Implementierung, Betrieb und Entstörung unterstützen
  • Keinen Support hinsichtlich der Internetanbindung leisten (ausgenommen Access-Punkte von NFON gemäß deren Leistungsbeschreibungen) und den Kunden auch  nicht bezüglich der für ihn notwendigen Internetanbindung beraten bzw. bei Implementierung, Betrieb und Entstörung unterstützen.
  • Keine Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Migrationsprojekten auf die NFON Telefonanlage leisten, es sei denn, diese wird als kostenpflichtige Beratung angefragt.
  • Keinen Support hinsichtlich der Abbildung spezifischer Telefonanlagenlogik in der NFON Telefonanlage leisten und auch nicht bei der Migration einer bestehenden Telefonanlagenlogik auf die NFON Telefonanlage unterstützen.
  • Keine Schulung von Kunden in Aufbau, Konfiguration und Betrieb einer Telefonanlage leisten, es sei denn, dieser wird als kostenpflichtige Komforteinrichtung gebucht.
  • Keine Beratung hinsichtlich der Anbindung von Anwendungen an die NFON Telefonanlage leisten, die über den Verweis auf die existierenden Schnittstellenspezifikationen hinausgeht, es sei denn, diese wird als kostenpflichtige Beratung gebucht.