F. Abgrenzung der Leistungen
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Anforderungen an die Internetverbindung
- Die Bandbreitanforderungen am Standort betragen
– Audio: 100 kbit/s je gleichzeitig geführtem Telefonat
– Video: bis zu 2 Mbit/s je Richtung (Senden/Empfangen) - Die Internetverbindung muss gleichzeitig kontinuierlich eine Latenz von unter 100 ms (gemessen vom DE-CIX zum Endgerät) und einen Paketverlust von deutlich unter 1 % aufweisen.
- Sofern eine Firewall betrieben wird, muss diese vom Kunden auf den VoIP-Datenfluss konfiguriert und angepasst werden, um die Kommunikation zwischen den Telefonen und der NFON-Plattform zu ermöglichen.
HD-Video (1080p) benötigt in der Regel lediglich 1 Mbit/s je Richtung.
Anforderungen an das Kundennetzwerk
- Fachmännisch installierte lokale Netzwerkinfrastruktur basierend auf mind. Full-Duplex
- 100 Mbit/s-Switchen und einer Verkabelung vom Typ CAT5e oder besser.
- Das Netzwerk darf auch in Spitzenzeiten nicht an den Auslastungsgrenzen betrieben werden und muss ausreichende Kapazität für den zu erwartenden Sprachverkehr bereithalten.
- Eine Separierung und Priorisierung der Telefonie-Daten z.B. mittels VLAN stellt eine idealtypische Option dar.
- Bei intensivem Datenaustausch über das lokale Netz wird die Nutzung getrennter Switche für IP-Telefone und PC-Arbeitsplätze empfohlen.
- Es ist erforderlich, dass der Kunde einen DHCP-Server betreibt und dieser den IP-Telefonen eine gültige IP-Konfiguration inklusive des für Sprachverkehr vorgesehenen Internetgateways mitteilt. Dieser DHCP-Server darf keine Option 66 (BOOTP-Server) nutzen.
E-Mail-Infrastruktur
Wünscht der Kunde die Zusendung von eingehenden Faxsendungen oder Voicemail-Nachrichten,
so hat der Kunde über eine funktionierende E-Mail-Infrastruktur (Server und Clients) zu verfügen, über die den Nutzern Voicemails und Faxsendungen zugestellt werden können.
Ports
Für die Kommunikation mit der Telefonanlage müssen die Endgeräte in der Lage sein, über folgende Ports ausgehend zu kommunizieren:
Protokoll | Zielport | Zweck | Ziele |
TCP | 80, 83, 443, 18443 | Provisionierung | alle Netze |
UDP | 123 | NTP | alle Netze |
UDP | 53 | DNS | DNS Server des Kunden |
UDP | alle Ports | SIP, RTP, T-38, FMC, etc. | 109.68.96.0/21 |
TCP | alle Ports | SIP/TLS, SIP, FMC | 109.68.96.0/21 |
Es dürfen auf keinen Fall ICMP-Pakete mit Typ 3 (Destination unreachable) blockiert werden, da ansonsten die dynamische Bestimmung von notwendigen Übertragungsparametern auf Netzwerkebene fehlschlägt.
Generell sollte man beim Filtern und Blockieren von ICMP-Paketen große Vorsicht walten lassen, da elementare Funktionalitäten für den Netzwerkbetrieb gestört werden könnten.
Die Nutzung von DNS- / FQDN-basierten Filterregeln wird explizit nicht empfohlen
und erfolgt auf eigenes Risiko!
UDP-Fragmentierung
In einigen Fällen überschreitet die Größe der zwischen NFON- und Kundengeräten übertragenen UDP-Pakete die standardmäßige 1500-Byte-Nutzlast. In diesem Fall muss das Paket fragmentiert werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass der Internetanschluss und die dahinterliegende Netzwerktopologie die UDP-Fragmentierung unterstützt. Es wird außerdem empfohlen zu überprüfen, ob weitere Funktionen auf dem Kundenrouter die Fragmentierung von UDP Paketen beeinträchtigen.
Wenn die UDP-Fragmentierung nicht zulässig ist, funktionieren die folgenden Funktionen möglicherweise nicht ordnungsgemäß:
- BLF (Besetztlampenfeld)
- Funktionen wie Nicht Stören (DND), Rufumleitungen
- Eingehende Anrufe an Telefone nach einer Reihe von internen Rufumleitungen
Viele Router haben sich in der Praxis bei korrekter Konfiguration bewährt, daher wird kein spezieller Router empfohlen.
Tipps für eine korrekte Routerkonfiguration:
- Ein UDP-NAT Timeout zwischen 120 und 130 Sekunden.
- Deaktivierung eines evtl. vorhandenen SIP-ALG
- Aktivierung des „consistent nat“-Features (sofern vorhanden – Bsp: Sonicwall)
- Deaktivierung von Store&Forward für die Verbindungen von / zu der Telefonanlage
Wir raten dringend dazu auf der Firewall SIP ALG (SIP Helper) zu deaktivieren!
Aufgrund einer teils sehr hohen Komplexität können wir für Router / Firewalls von SonicWall keinen Support auf die Funktionalität der Telefonanlage bieten!
Switch Einstellungen
- Generell empfehlen wir den Einsatz vom Spanning Tree Protocol (vgl. Wikipedia) auf Ihren Switchen. Bei aktiviertem Spanning Tree sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Ports, an denen Sie Telefone oder ähnliche Endgeräte anschließen, passend konfiguriert sind. Je nach Switch-Hersteller und Firmware ist die empfohlene Option als „PortFast“ oder „Edge Mode“ bekannt. Die Option sorgt dafür, dass ein angestecktes Gerät sofort eine Verbindung bekommt und nicht wie bei Spanning Tree üblich zunächst für 30 Sekunden o.ä. blockiert wird. Ein lastabhängiges Spanning-Tree auf Cisco-Switchen (PVST+ Mode) ist in jedem Fall zu deaktivieren!
- Deaktivierung von Proxy-ARP Mechanismen, wir empfehlen darüber hinaus einen Schutz gegen MAC-Spoofing.
- Die meisten Telefone können VLANs nutzen. Die verwendeten VLAN-IDs werden entweder in den Standortoptionen des Kunden im Administrationsportal konfiguriert oder müssen von der lokalen Switch-Infrastruktur mithilfe von LLDP bereitgestellt werden. Wir empfehlen das LLDP-MED-Protokoll. Bei den meisten von NFON gelieferten Telefonen ist standardmäßig das LLDP-MED-Protokoll (Link Layer Discover Protocol - Media Endpoint Devices) aktiviert. Dieses Protokoll ist ein Layer2-Protokoll um die Interoperabilität von VoIP-Endgeräten mit anderen Geräten im Netzwerk zu unterstützen und um z.B. deren Identitäten und Fähigkeiten bekannt zu machen sowie die Verwaltung der lokalen Netzwerkumgebung, insbesondere der VLAN-Segmentation, zu unterstützen. Wenn Sie eine dieser Funktionen für die VLAN-Konfiguration im Kunden-LAN nutzen möchten, sollten Sie die gewünschte Funktion auf den Netzwerkgeräten des Kunden aktivieren. Bei Verwendung von LLDP unterstützen und verwenden die NFON-Telefone alle VLAN-IDs, die in der Infrastruktur für den Kunden-Switch (als Teil des LLDP) konfiguriert sind, sowohl für Sprache als auch für Daten. Wenn der Kunde Laptops oder PCs, die den Switch-Port der Telefone verwenden, in Reihe schalten möchte, wird jeglicher Datenverkehr von diesem Port in das Daten-VLAN geleitet.
- Bitte beachten Sie, dass Softphone-Clients, WebRTC-Clients, ATAs (nur Patton SN4xxx) und DECT-Systeme die VLAN-Bereitstellung über das Portal derzeit nicht unterstützen.
- In diesem Fall ist es möglich, eine feste VLAN-Zuordnung am Switchport mit einem nicht getaggten VLAN-Port zu verwenden.
Bitte beachten Sie, dass Softphone-Clients, WebRTC-Clients, ATAs (nur Patton SN4xxx) und DECT-Systeme derzeit die Bereitstellung von VLAN über das Portal nicht unterstützen.
In diesem Fall kann eine dedizierte VLAN-Zuweisung am Switchport mit einem nicht getaggten VLAN-Port verwendet werden.
Web App
- Aktuellste Version von Chrome
- Erforderliche Berechtigungen für
– Benachrichtigungen
– Mikrofon
– Kamera
Mobile App
- Empfohlen für iOS 13.0 und höher
- Android 8 und höher (außer Huawei EMUI 10.x ohne PlayStore-Unterstützung auf z.B. P40 / P40pro / P40 Lite)
Datenverbindung:
- min. "EDGE"-Datenrate für Anrufliste/Durchruf
- min. "LTE"-Datenrate für VoIP-Telefonie
Erforderliche Berechtigungen für:
- Benachrichtigungen
- Mikrofon
- Kontakte
- Telefon
Tablets werden derzeit nicht von der App unterstützt.
Desktop App
- Windows 10 or 11 (nur 64 bit)
- macOS 10.14 oder höher
- Notwendige Berechtigungen für:
– Benachrichtigungen
– Mikrofon
– Kamera
Zur Nutzung kompatibler Headsets muss die jeweilige Software des Herstellers installiert sein:
- EPOS HeadSetup (https://www.eposaudio.com/de/enterprise/software/epos-connect)
- Poly (ehem. Plantronics) Hub Desktop (https://www.poly.com/de/support/downloads-apps/hub-desktop)
Optional Software:
Dies wird empfohlen, um die Geräteeinstellungen anzupassen und das Gerät auf dem neuesten Stand zu halten. Für die Cloudya-Anrufsteuerung ist dies nicht erforderlich.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neuesten Patches / Versionen verwenden, bevor Sie ein Support-Ticket öffnen!
Pflichten des Kunden
Bezüglich seiner Netzwerkumgebung hat der Kunde die unter Punkt 1 genannten Anforderungen zu erfüllen. Entsteht NFON durch Nichterfüllung dieser Pflichten ein erhöhter Aufwand, ist NFON berechtigt, diesen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet:
- Vor der Inanspruchnahme der Rufweiterleitung sicher zu stellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeleitet werden und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeleitet wird, mit der Rufweiterleitung einverstanden ist.
- Im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten im Fehlerfall einfache Maßnahmen nach Anleitung von NFON oder eines durch NFON beauftragten Dienstleisters vorzunehmen. Einfache Maßnahmen können z.B. das Aus- und Einschalten sowie die Bedienung von betroffenen Komponenten oder das zur Verfügung stellen einer Fernwartungssitzung mit NFON sein. Verfügt der Kunde nicht über ein ausreichend technisch versiertes Personal zur Durchführung dieser Maßnahmen, kann dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Störungsmeldungen führen.
- Seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass er Gesprächsprotokolle einsehen kann und darin auch Gespräche zu (z.B.) sozialen Beratungsstellen angezeigt werden. Der Kunde verpflichtet sich ferner, seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass bei einem räumlich ungebundenen oder verteilten Einsatz von Telefonie-Endgeräten eine Vermittlung von Notrufen immer nur zu der Notrufannahmestelle erfolgt, die für die genutzte Rufnummer zuständig ist.
- Funkgeführte Kommunikation (DECT, WLAN, GSM etc.) kann deutlich leichter durch fremde Systeme gestört werden als Drahtgebundene. Solche Störungen lassen sich nicht ausschließen. NFON kann für die einwandfreie Nutzung keine Garantie übernehmen.
Für den Fall der privaten Nutzung der Telefonanlage, sind die Mitarbeiter über die Datenverarbeitung der privaten Telefonbucheinträge oder die individuelle Belegung von Favoriten / Funktionstasten in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen. In verschiedenen Anwendungsszenarien können diese persönlichen Angaben innerhalb der Telefonanlagennutzung/-administration, beim technischen und operativen Betrieb, einschl. Fehlerbehebung oder Urlaubsvertretung und Vertretung im Krankheitsfalle, bei dessen Optimierung und bei der Strafverfolgung verarbeitet werden. Eine Unterscheidung von betrieblichen und privaten Informationen kann technisch nicht oder nur eingeschränkt erfolgen.
Abgrenzung der Leistungen
NFON kann und muss sich bezüglich der durch sie zu erbringenden Leistungen klar ein- und abgrenzen.
NFON kann insbesondere:
- Keinen Netzwerksupport leisten und den Kunden nicht bezüglich der für ihn notwendigen Netzwerkinfrastruktur beraten oder bei Implementierung, Betrieb und Entstörung unterstützen
- Keinen Support hinsichtlich der Internetanbindung leisten (ausgenommen Access-Punkte von NFON gemäß deren Leistungsbeschreibungen) und den Kunden auch nicht bezüglich der für ihn notwendigen Internetanbindung beraten bzw. bei Implementierung, Betrieb und Entstörung unterstützen.
- Keine Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Migrationsprojekten auf die NFON Telefonanlage leisten, es sei denn, diese wird als kostenpflichtige Beratung angefragt.
- Keinen Support hinsichtlich der Abbildung spezifischer Telefonanlagenlogik in der NFON Telefonanlage leisten und auch nicht bei der Migration einer bestehenden Telefonanlagenlogik auf die NFON Telefonanlage unterstützen.
- Keine Schulung von Kunden in Aufbau, Konfiguration und Betrieb einer Telefonanlage leisten, es sei denn, dieser wird als kostenpflichtige Komforteinrichtung gebucht.
- Keine Beratung hinsichtlich der Anbindung von Anwendungen an die NFON Telefonanlage leisten, die über den Verweis auf die existierenden Schnittstellenspezifikationen hinausgeht, es sei denn, diese wird als kostenpflichtige Beratung gebucht.