Technisch war das Impulswahlverfahren durch die Funktion der Wählscheibe an einem Telefon festgelegt. Wird der Hörer abgenommen und die Wählscheibe betätigt, unterbricht diese je nach gewählter Nummer die Stromschleife zwischen Telefon und Vermittlungsstelle in einer bestimmten Häufigkeit und in definierten Abständen. Anhand dieser Unterbrechungen erkennt die analoge Vermittlungsanlage, welche Rufnummer der Teilnehmer jeweils gewählt hat und gibt diese als Stromimpulse an die sogenannten Drehwähler weiter. Für eine korrekte Wahl muss eine bestimmte Pause zwischen den einzelnen Rufnummern eingehalten werden. Auch modernere analoge Telefone mit Tasten unterstützen in der Regel das Impulsverfahren. Die Geräte lassen sich flexibel auf das Impulsverfahren oder das Mehrfrequenzverfahren einstellen. Das Impulswahlverfahren bezeichnet man als eine Inband-Signalisierung, da die Rufnummernübermittlung im Sprachkanal vorgenommen wird und für den Teilnehmer zu hören ist.
Auch bei dem Mehrfrequenzwahlverfahren handelt es sich um eine Inband-Signalisierung. Allerdings werden die Rufnummern nicht als Impulse übermittelt, sondern bestehen aus einem Gemisch verschiedener Frequenzen. Jede Rufnummer wird durch zwei spezifische Frequenzen repräsentiert. Die Vermittlungsstelle filtert diese Frequenzen aus dem Sprachkanal und bestimmt die jeweilige Zielrufnummer.
Selbst an vielen VoIP-fähigenTelefonanlagen lassen sich noch heute Telefone verwenden, die das Impulswahlverfahren unterstützen. Viele der Telefonanlagen erkennen an ihren analogen Telefoneingängen automatisch, ob ein Endgerät das Impulswahlverfahren oder das Mehrfrequenzwahlverfahren verwendet. Unterstützt eine Anlage nur das Mehrfrequenzwahlverfahren, kann ein IWF-MFW-Konverter zum Anschluss eines IWF-Telefons eine Lösung darstellen.