Eingeführt wurde die Telekommunikations-Anschluss-Einheit Ende der 80er Jahre in Vorbereitung der Liberalisierung des Endgeräte- und Telekommunikationsmarkts in Deutschland durch die Postreform. Sie sollte einen definierten Netzabschluss schaffen und es Teilnehmern erlauben, zugelassene und geeignete Endgeräte wie Telefone, Anrufbeantworter, Modems und Faxe selbst mit dem Telefonnetz zu verbinden. Zuvor wurden in der Regel Dosen mit fest verdrahtetem Telefonanschluss verwendet, bei denen ein Wechsel des Endgeräts nicht möglich war. Zusatzgeräte waren nur über eine spezielle Anschlussdose (ADo) mit dem Telefonnetz zu verbinden. Zu Prüfzwecken ist die erste Telekommunikations-Anschluss-Einheit beim Teilnehmer mit einem passiven Prüfabschluss (PPA) ausgestattet. Sie darf deshalb nicht durch eine normale TAE-Dose ersetzt werden.
Die Buchsen und Stecker der Telekommunikations-Anschluss-Einheit können unterschiedliche Kodierungen besitzen. Sie sind entweder F- oder N-kodiert. Die F-Kodierung ist für Telefone vorgesehen. Das F steht hierbei für Fernsprechen. N steht für Nebengeräte oder "nicht Fernsprechen" und ist für alle Endgeräte außer Telefone vorgesehen. NTBAs oder DSL-Splitter werden allerdings üblicherweise mit der F-Buchse verbunden. Sehr selten zu finden sind U-kodierte Buchsen. U steht für Universal und erlaubt den Anschluss sowohl von F- als auch von N-kodierten Steckern. Gebräuchlich sind TAE-Dosen mit mehreren (oft drei) verschieden kodierten Buchsen wie zum Beispiel NFN-Dosen.