Die Rufnummernportierung, oft auch als Rufnummernmitnahme bezeichnet, beschreibt die Möglichkeit, bei einem Wechsel des Telefonanbieters die eigene Rufnummer unverändert zu behalten. Die Rufnummernportierung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Bestimmungen sind im Paragraph 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgehalten. Telefonkunden haben dadurch einen gesetzlichen Anspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Anbieterwechsel. Technisch beinhaltet die Rufnummernmitnahme die Abkopplung der Nummer vom alten Anschluss und die Eintragung auf den Anschluss des neuen Providers. In der Regel ist für die Rufnummernportierung eine eigene Gebühr zu entrichten.
Mobilfunkprovider müssen die Rufnummernportierung sowohl für Vertragskunden als auch für Prepaid-Kunden ermöglichen. Der Teilnehmer hat das Recht, die Portierung seiner Rufnummer jederzeit zu verlangen. Er muss hierfür nicht mehr den Vertrag bei seinem alten Anbieter beenden. Wird die Rufnummer ohne Vertragsbeendigung übertragen, ist der Mobilfunkkunde verpflichtet, die Entgelte für den alten und den eventuell neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter weiter zu bezahlen. Für den alten Vertrag kann eine neue Mobilfunknummer zugewiesen werden.
Konnte man früher anhand der mobilen Vorwahl erkennen, zu welchem Provider eine mobile Rufnummer gehört und welche Gebühren dadurch eventuell anfallen, ist dies aufgrund der vermischten Nummernkreise durch die Portierung nicht mehr möglich. Aus diesem Grund sind Netzabfragen verfügbar, die Auskunft geben, welchem Anbieter eine Nummer zugeordnet ist.
Ein Rechtsanspruch auf Rufnummernportierung besteht im Festnetz nur bei einem Wechsel des Anbieters mit Beendigung des Vertrags beim bisherigen Anbieter. Zudem kann die ortsgebundene Festnetznummer nur beibehalten werden, wenn der Anbieterwechsel innerhalb des Ortsnetzes stattfindet. Beinhaltet der Anbieterwechsel auch den Umzug in ein anderes Ortsnetz, erzwingt dies automatisch die Zuteilung einer neuen Nummer aus diesem Ortsnetz. Eine Portierung setzt zudem voraus, dass die Kundendaten beim neuen und beim alten Anbieter identisch sind. Damit die Portierung fristgemäß umgesetzt werden kann, sind die Anträge rechtzeitig über den neuen Anbieter beim abgebenden Provider einzureichen.