Die Rückrufnummer oder die Rufnummerunterdrückung ist teilweise dem Missbrauch unterworfen. So versuchen Kriminelle durch Lockanrufe einen Angerufenen dazu zu bewegen, eine teure Nummer zurückzurufen. Hierfür genügt es, einen Anschluss nur kurz anzuwählen. Schon einmaliges Anläuten genügt, um die Rufnummer an die Gegenstelle zu übermitteln. Viele Teilnehmer rufen anschließend zurück, ohne sich die Rückrufnummer genauer anzusehen.
Werbeanrufe sind in Deutschland nur gestattet, wenn der Verbraucher zuvor diesen Anrufen ausdrücklich zugestimmt hat. Die Rufnummerunterdrückung bei diesen Anrufen ist grundsätzlich untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Dem Angerufenen soll es dadurch jederzeit möglich sein, nachzuvollziehen, vom wem ein Werbeanruf ausgeht und wer sich hinter einer Werbemaßnahme verbirgt.