Die Flatrate für Telefongespräche kann auf unterschiedliche Nutzungsarten begrenzt sein. Während einige Pauschaltarife Telefongespräche in alle deutschen Netze beinhalten, können andere auf Gespräche innerhalb des Festnetzes oder innerhalb bestimmter Mobilfunknetze beschränkt sein. Darüber hinaus sind für Auslandsgespräche Pauschaltarife für unbegrenzte Telefonate in bestimmte Länder oder Regionen am Markt verfügbar.
Der Pauschaltarif für den Internetzugang beinhaltet den Internetanschluss selbst und die zeitlich unbegrenzte sowie volumenunabhängige Datenübertragung. Mittlerweile sind einige Netzprovider zum Schutz vor zu intensiver Nutzung dazu übergegangen, ab dem Überschreiten eines bestimmten monatlichen Datenvolumens die maximale Geschwindigkeit der Datenübertragung für den Rest des Monats zu reduzieren. Zwar handelt es sich in diesem Fall im eigentlichen Sinn nicht um eine echte Flatrate, doch werden die Tarife dennoch als solche beworben. Während bei DSL- oder Kabelnetzanschlüssen diese volumenbegrenzten Flatrates eher noch selten sind, ist dieses Tarifmodell in Mobilfunknetzen vorherrschend.
Bei der Voice-over-IP-Telefonie ist darauf zu achten, dass unter Umständen unterschiedliche Tarife für die Abrechnung maßgeblich sein können. Da die Sprache über das Internet übertragen wird, ist neben der Tarifierung der Gespräche und Telefonverbindungen selbst auch auf die Abrechnung der Internetnutzung und des Datenverkehrs zu achten. Damit die Telefonate nicht in zwei Tarifen abgerechnet werden, ist für die Internetnutzung eine Flatrate ohne Volumenbegrenzung von Vorteil. In diesem Fall wird die VoIP-Leistung nur über den geltenden VoIP-Tarif abgerechnet.