Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) i. V. m. § 14 BFSG und Anlage 3 BFSG.
Stand: 1. Juli 2026
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Anwendung Cloudya der NFON AG, einschließlich aller dort bereitgestellten Funktionen, Inhalte und interaktiven Anwendungen.
Rechtsgrundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die zugrunde liegende EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Als Maßstab der Barrierefreiheit dienen die EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 – Level AA.
Stand der Barrierefreiheit
Die NFON AG verfolgt das Ziel, die Anwendung Cloudya barrierefrei im Sinne der vorgenannten Standards zu gestalten. Die Anwendung ist zum Stand dieser Erklärung teilweise barrierefrei.
Seit der ersten Prüfung im März 2026 wurde ein wesentlicher Teil der festgestellten Barrieren behoben. Die Anwendung Cloudya ist dadurch für Menschen mit Beeinträchtigungen spürbar nutzbarer geworden.
Die in Abschnitt 3 genannten Bereiche entsprechen derzeit noch nicht in vollem Umfang den Anforderungen der WCAG 2.2 (Level AA) und der EN 301 549 V3.2.1.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach derzeitigem Stand sind einzelne Bereiche der Web-Anwendung Cloudya noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere die folgenden Themenfelder:
Farbkontraste: Bei einzelnen Bedien- und Navigationselementen wird das empfohlene Mindestkontrastverhältnis noch nicht durchgängig erreicht.
Benennung von Bedienelementen: Einzelne Schaltflächen, Auswahlfelder und Links sind noch nicht durchgängig mit einer für assistive Technologien auslesbaren Bezeichnung versehen.
Einsatz von ARIA: In Teilbereichen werden ARIA-Attribute und -Rollen noch nicht vollständig regelkonform eingesetzt.
Tastaturbedienung und Fokus: Die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur sowie ein durchgängig sichtbarer Fokusindikator sind noch nicht in allen Bereichen gewährleistet.
Die NFON AG wird bis zum Ende des Jahres 2026 die folgenden Themenbereiche bearbeiten:
Farbkontraste: Anpassung nicht ausreichender Kontrastverhältnisse.
ARIA-Beschriftungen: Behebung der als kritisch eingestuften Punkte.
Weitere kleinere Punkte: Bearbeitung der übrigen in der letzten Prüfung festgestellten Punkte.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2026 auf Grundlage des Prüfverfahrens der IFDB GmbH erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Analyse nach WCAG 2.2 (Access Ready® & Access Score®), die im Juni 2026 durchgeführt wurde.
Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Anwendung aktualisiert
Feedback und Kontakt
Sollten Sie digitale Barrieren in der Anwendung Cloudya feststellen, Hinweise zur Barrierefreiheit haben oder eine barrierefreie Alternative zu einem nicht zugänglichen Inhalt benötigen, wenden Sie sich bitte an die von der NFON AG beauftragte Stelle:
IFDB GmbH
E-Mail: legal@ifdb.io
Telefon: +49 89 2000 32 16 8
Anschrift: Karlsplatz 3, 80335 München
Aktenzeichen: IFDB-0104/2026
Website: ifdb.io
Ihre Rückmeldungen werden dokumentiert, geprüft und innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet.
Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG
Wenn auch nach Ihrer Kontaktaufnahme mit der unter Punkt 5 genannten Stelle kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden konnte, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zu wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und verpflichteten Stellen außergerichtlich beizulegen.
Schlichtungsstelle nach dem BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens kann formlos gestellt werden. Alternativ steht auf der Website der Schlichtungsstelle ein Online-Formular zur Verfügung.
Marktüberwachungsbehörde gemäß BFSG
Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) obliegt der folgenden zentralen Marktüberwachungsstelle der Länder:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: www.mlbf-barrierefrei.de
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an die MLBF AöR wenden, wenn sie Barrieren feststellen oder der Auffassung sind, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung der Anwendung benachteiligt zu werden. Die Behörde prüft eingehende Hinweise und leitet gegebenenfalls Marktüberwachungsmaßnahmen ein.
Verantwortliche Stelle
NFON AG
Zielstattstraße 36
81379 München
Ansprechperson Barrierefreiheit: Frau Alexandra Fricke
Diese Erklärung entspricht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EURichtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) sowie den Vorgaben der EN 301 549 V3.2.1 und der WCAG 2.2 (Level AA).
© IFDB GmbH | Stand: 1. Juli 2026