Pflichten des Kunden
Bezüglich seiner Netzwerkumgebung hat der Kunde die unter Punkt 1 genannten Anforderungen zu erfüllen. Entsteht NFON durch Nichterfüllung dieser Pflichten ein erhöhter Aufwand, ist NFON berechtigt, diesen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet:
- Vor der Inanspruchnahme der Rufweiterleitung sicher zu stellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeleitet werden und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeleitet wird, mit der Rufweiterleitung einverstanden ist.
- Im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten im Fehlerfall einfache Maßnahmen nach Anleitung von NFON oder eines durch NFON beauftragten Dienstleisters vorzunehmen. Einfache Maßnahmen können z.B. das Aus- und Einschalten sowie die Bedienung von betroffenen Komponenten oder das zur Verfügung stellen einer Fernwartungssitzung mit NFON sein. Verfügt der Kunde nicht über ein ausreichend technisch versiertes Personal zur Durchführung dieser Maßnahmen, kann dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Störungsmeldungen führen.
- Seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass er Gesprächsprotokolle einsehen kann und darin auch Gespräche zu (z.B.) sozialen Beratungsstellen angezeigt werden. Der Kunde verpflichtet sich ferner, seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass bei einem räumlich ungebundenen oder verteilten Einsatz von Telefonie-Endgeräten eine Vermittlung von Notrufen immer nur zu der Notrufannahmestelle erfolgt, die für die genutzte Rufnummer zuständig ist.
- Funkgeführte Kommunikation (DECT, WLAN, GSM etc.) kann deutlich leichter durch fremde Systeme gestört werden als Drahtgebundene. Solche Störungen lassen sich nicht ausschließen. NFON kann für die einwandfreie Nutzung keine Garantie übernehmen.
Für den Fall der privaten Nutzung der Telefonanlage, sind die Mitarbeiter über die Datenverarbeitung der privaten Telefonbucheinträge oder die individuelle Belegung von Favoriten / Funktionstasten in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen. In verschiedenen Anwendungsszenarien können diese persönlichen Angaben innerhalb der Telefonanlagennutzung/-administration, beim technischen und operativen Betrieb, einschl. Fehlerbehebung oder Urlaubsvertretung und Vertretung im Krankheitsfalle, bei dessen Optimierung und bei der Strafverfolgung verarbeitet werden. Eine Unterscheidung von betrieblichen und privaten Informationen kann technisch nicht oder nur eingeschränkt erfolgen.